Bremer Taxi IG | Tannenbergstraße 13 | 28211 Bremen | Tel.: 0421 377 07 800 | Fax: 0421 377 07 810 Impressum Datenschutzerklärung AGBs

Häufige Fragen über Fahrten zur Chemotherapie

Was Sie schon immer über Krankenfahrten

zur Chemotherapie wissen wollten.

Häufige Fragen Taxi zur Chemotherapie (F.A.Q.) Werden Fahrten zur Chemotherapie bezahlt? Ja. Fahrten zur ambulanten Chemotherapie (sowie Strahlentherapie und Dialyse) gelten als Serienbehandlungen und werden von den Krankenkassen übernommen, da sie als „zwingend medizinisch notwendig“ eingestuft werden. Ich wohne in Niedersachsen, holen Sie mich auch dort ab? Selbstverständlich sind wir nicht nur in Bremen für Sie da, viele unserer Kunden leben im schönen Niedersachsen und nutzen unseren Service. Wie lange muss ich nach der Chemo auf mein Taxi warten? In der Regel sind wir innerhalb von zehn Minuten vor Ort, um Sie wieder anzuholen. Insbesondere bei Patienten aus dem Umland macht dies einen entscheidenden Unterschied, wenn das Taxi nicht erst nach Bremen fahren muss und Sie nach der Behandlung im schlechtesten Fall eine Stunde und länger warten müssen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Ärztliche Verordnung Sie benötigen vor Fahrtantritt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (für Profis: Muster 4) von Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus. Nächstgelegene Einrichtung Die Fahrt muss zur nächstgelegenen Behandlungsstätte führen, die in der Lage ist, diese Behandlung durchzuführen. Es werden auch Fahrten in andere Städte übernommen, wenn in Bremen eine entsprechende Behandlung nicht, oder nicht im benötigten Umfang erfolgen kann. Nicht selten fahren Kunden mit uns auch zu ihrer Chemotherapie zur Medizinischen Hochschule Hannover oder nach Hamburg zum Universitätsklinikum Eppendorf und anderen Behandlungsstellen, wie „HOPE“ und weiteren. Bei längeren Strecken auf eigenen Wunsch müssen Mehrkosten in der Regel selbst getragen werden. Medizinische Notwendigkeit Das Taxi ist nur dann erstattungsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder der eigene PKW aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sind (z.B. stark geschwächtes Immunsystem). Da dies bei einer Chemotherapie, aber auch bei einer Strahlentherapie, immer der Fall ist, haben wir in unserer über 30-jährigen Praxis noch keine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten. Müssen die Fahrten vorher genehmigt werden? Ja, Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Allerdings kann die Genehmigung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, sodass sich der Beginn Ihrer Chemotherapie mit dem Erhalt der Genehmigung überschneidet. In diesem Fall, sofern der Antrag bereits eingereicht wurde, können wir Sie trotzdem in den allermeisten Fällen auf Rechnung der Krankenkasse fahren, damit Sie finanziell nicht belastet werden. Sprechen Sie mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht Derzeit gibt es nur zwei Krankenkassen, die Fahrten zur ambulanten Chemotherapie auch ohne Genehmigung übernehmen. Sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne die aktuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Was bringt ein Schwerbehindertenausweis? Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) oder Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keine vorherige Genehmigung. Auch für Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung bescheinigt ist, entfällt die Genehmigungspflicht. Beispielsweise Behindertenausweis mit Merkzeichen „G“ im Zusammenhang mit Pflegegrad 3.. Wir empfehlen Ihnen trotzdem dringend, die Genehmigung zu beantragen, da es sich um eine Serienbehandlung handelt und Ihnen andernfalls Nachteile bei der Eigenanteilsregelung entstehen können. Wie beantrage ich die Übernahme der Fahrtkosten? Die Verordnung der Krankenbeförderung (Transportschein) wird bei der Krankenkasse eingereicht. Oftmals ist dies auch online, oder per App möglich. Wichtig: Auf diesem Transportschein, der als Antrag zur Genehmigung von ambulanten Fahrten gilt, muss die voraussichtliche Behandlungsdauer und Behandlungsfrequenz vermerkt werden. Bspw.: bis 31.10.2026 / 2x pro Woche. Hier gilt die Devise „lieber zu viel als zu wenig“. Manche Krankenkassen richten sich bei der Ausstellung der Genehmigung strikt nach diesen Angaben und begrenzen die Anzahl der Fahrten pro Woche. Sollten Sie dann „außer der Reihe“ einen weiteren Termin bekommen, müssten Sie die Fahrtkosten selber tragen. Muss ich eine Zuzahlung leisten? Es gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen separat). Bei wiederholten Fahrten (wie der Chemotherapie) fällt die Zuzahlung in der Regel für jede Fahrt einer Serie an. Von der früher verbreiteten Regelung, dass bei Serienfahrten lediglich für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie Eigenanteil zu leisten ist, haben mittlerweile fast alle Krankenkassen Abstand genommen. Persönliche Belastungsgrenze Wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttojahreseinkommens eines Haushalts, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, können Sie sich befreien lassen. Legen Sie unserem Fahrer einfach einmalig Ihren Befreiungsausweis vor, und auch im Taxi ist kein Eigenanteil mehr fällig. Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse? Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Sie zahlen nur die Zuzahlung an den Fahrer. Ich bin Privatpatient, wie läuft das mit der Bezahlung? Bei privat Versicherten ist dies leider nicht möglich, sodass wir jede Fahrt einzeln kassieren müssen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, ein Rechnungskonto zu erstellen, und am Ende der Behandlung (bei längerer Behandlungsdauer monatlich) Ihre Fahrten zu bezahlen. Darf mein:e Partner:in mich begleiten? Selbstverständlich können Sie sich von Ihren Angehörigen, Nachbarn oder Freunden begleiten lassen. Dies kostet Sie nichts extra und Sie können bis zu drei Personen mitnehmen. Kann ich ein Taxi zur Chemo auch rückwirkend beantragen? Üblicherweise nur in Ausnahmefällen (z.B. Notfall). Viele Krankenkassen sind aber kulant und genehmigen auch Rückwirkend Ihre Fahrten zur Chemotherapie. Grundsätzlich muss die Verordnung jedoch vor der Fahrt ausgestellt und genehmigt werden. Darf ich nach der Chemo selbst fahren? Es wird empfohlen, nicht selbst zu fahren, da Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Schwindel auftreten können. Nicht umsonst bezahlt Ihre Krankenkasse diese Fahrten, von der angespannten Parkplatzsituation ganz abgesehen.

Chemotherapie

Kliniken in Bremen Nahezu alle Bremer Kliniken bieten ambulante und auch stationäre Chemotherapien. Wir sind für alle Kliniken Ihr Ansprechpartner. Sie finden dort auch unser Informationsmaterial als Flyer. Hämato-Onkologische Praxis im Medicum Dr. Schreiber, Dr. Meyer Seit mittlerweile zehn Jahren sind wir das Taxi der Wahl für die Patienten der Praxis. Fragen Sie einfach an der Anmeldung nach uns. Gynäkologicum Bremen Prof. Schröder, Dr. Dabbert Mehr und mehr Patienten nutzen unseren Service für Fahrten zum Gynäkologicum. Nutzen auch Sie unseren zuverlässigen Service. Praxis für Onkologie und Infektologie Dr. Sick, Dr. Beta Auch in der Praxis im Forum K und am Dobbenweg sind wir als zuverlässiger Partner für die Patienten bekannt.
Bremer Taxi IG
Das Taxi zur Chemotherapie Bremen
Spezialkliniken Für Fahrten zu onkologischen Spezialkliniken, bspw. in Kiel oder Hamburg, sind wir durch unsere langjährige Erfahrung das Taxi der Wahl.

Chemotherapie

Kliniken in Bremen Nahezu alle Bremer Kliniken bieten ambulante und auch stationäre Chemotherapien. Wir sind für alle Kliniken Ihr Ansprechpartner. Sie finden dort auch unser Informationsmaterial als Flyer. Hämato-Onkologische Praxis im Medicum Dr. Schreiber, Dr. Meyer Seit mittlerweile zehn Jahren sind wir das Taxi der Wahl für die Patienten der Praxis. Fragen Sie einfach an der Anmeldung nach uns. Gynäkologicum Bremen Prof. Schröder, Dr. Dabbert Mehr und mehr Patienten nutzen unseren Service für Fahrten zum Gynäkologicum. Nutzen auch Sie unseren zuverlässigen Service. Praxis für Onkologie und Infektologie Dr. Sick, Dr. Beta Auch in der Praxis im Forum K und am Dobbenweg sind wir als zuverlässiger Partner für die Patienten bekannt.
Bremer Taxi IG Tannenbergstraße 13 - 28211 Bremen Tel.: 0421 377 07 800 - Fax: 0421 377 07 810 Impressum Datenschutzerklärung AGBs

Bremer Taxi IG - Häufige Fragen

Taxi zur Chemotherapie

Was Sie schon immer über Ihr Taxi zur

Chemotherapie wissen wollten. FAQ

Häufige Fragen Taxi zur Chemotherapie (F.A.Q.) Werden Fahrten zur Chemotherapie bezahlt? Ja. Fahrten zur ambulanten Chemotherapie (sowie Strahlentherapie und Dialyse) gelten als Serienbehandlungen und werden von den Krankenkassen übernommen, da sie als „zwingend medizinisch notwendig“ eingestuft werden. Ich wohne in Niedersachsen, holen Sie mich auch dort ab? Selbstverständlich sind wir nicht nur in Bremen für Sie da, viele unserer Kunden leben im schönen Niedersachsen und nutzen unseren Service. Wie lange muss ich nach der Chemo auf mein Taxi warten? In der Regel sind wir innerhalb von zehn Minuten vor Ort, um Sie wieder anzuholen. Insbesondere bei Patienten aus dem Umland macht dies einen entscheidenden Unterschied, wenn das Taxi nicht erst nach Bremen fahren muss und Sie nach der Behandlung im schlechtesten Fall eine Stunde und länger warten müssen. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Ärztliche Verordnung Sie benötigen vor Fahrtantritt eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“ (für Profis: Muster 4) von Ihrem behandelnden Arzt oder Krankenhaus. Nächstgelegene Einrichtung Die Fahrt muss zur nächstgelegenen Behandlungsstätte führen, die in der Lage ist, diese Behandlung durchzuführen. Es werden auch Fahrten in andere Städte übernommen, wenn in Bremen eine entsprechende Behandlung nicht, oder nicht im benötigten Umfang erfolgen kann. Nicht selten fahren Kunden mit uns auch zu ihrer Chemotherapie zur Medizinischen Hochschule Hannover oder nach Hamburg zum Universitätsklinikum Eppendorf und anderen Behandlungsstellen, wie „HOPE“ und weiteren. Bei längeren Strecken auf eigenen Wunsch müssen Mehrkosten in der Regel selbst getragen werden. Medizinische Notwendigkeit Das Taxi ist nur dann erstattungsfähig, wenn öffentliche Verkehrsmittel oder der eigene PKW aus medizinischen Gründen nicht zumutbar sind (z.B. stark geschwächtes Immunsystem). Da dies bei einer Chemotherapie, aber auch bei einer Strahlentherapie, immer der Fall ist, haben wir in unserer über 30-jährigen Praxis noch keine Ablehnung der Kostenübernahme erhalten. Müssen die Fahrten vorher genehmigt werden? Ja, Fahrten zur ambulanten Behandlung müssen in der Regel von der Krankenkasse genehmigt werden. Allerdings kann die Genehmigung ein wenig Zeit in Anspruch nehmen, sodass sich der Beginn Ihrer Chemotherapie mit dem Erhalt der Genehmigung überschneidet. In diesem Fall, sofern der Antrag bereits eingereicht wurde, können wir Sie trotzdem in den allermeisten Fällen auf Rechnung der Krankenkasse fahren, damit Sie finanziell nicht belastet werden. Sprechen Sie mit uns, gemeinsam finden wir eine Lösung. Ausnahmen von der Genehmigungspflicht Derzeit gibt es nur zwei Krankenkassen, die Fahrten zur ambulanten Chemotherapie auch ohne Genehmigung übernehmen. Sprechen Sie uns an, wir nennen Ihnen gerne die aktuellen Bedingungen Ihrer Krankenkasse. Was bringt ein Schwerbehindertenausweis? Patienten mit einem Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“) oder Pflegegrad 4 oder 5 benötigen keine vorherige Genehmigung. Auch für Pflegegrad 3, wenn eine dauerhafte Mobilitätseinschränkung bescheinigt ist, entfällt die Genehmigungspflicht. Beispielsweise Behindertenausweis mit Merkzeichen „G“ im Zusammenhang mit Pflegegrad 3.. Wir empfehlen Ihnen trotzdem dringend, die Genehmigung zu beantragen, da es sich um eine Serienbehandlung handelt und Ihnen andernfalls Nachteile bei der Eigenanteilsregelung entstehen können. Wie beantrage ich die Übernahme der Fahrtkosten? Die Verordnung der Krankenbeförderung (Transportschein) wird bei der Krankenkasse eingereicht. Oftmals ist dies auch online, oder per App möglich. Wichtig: Auf diesem Transportschein, der als Antrag zur Genehmigung von ambulanten Fahrten gilt, muss die voraussichtliche Behandlungsdauer und Behandlungsfrequenz vermerkt werden. Bspw.: bis 31.10.2026 / 2x pro Woche. Hier gilt die Devise „lieber zu viel als zu wenig“. Manche Krankenkassen richten sich bei der Ausstellung der Genehmigung strikt nach diesen Angaben und begrenzen die Anzahl der Fahrten pro Woche. Sollten Sie dann „außer der Reihe“ einen weiteren Termin bekommen, müssten Sie die Fahrtkosten selber tragen. Muss ich eine Zuzahlung leisten? Es gilt die gesetzliche Zuzahlung: 10 % des Fahrpreises, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro pro Fahrt (Hin- und Rückfahrt zählen separat). Bei wiederholten Fahrten (wie der Chemotherapie) fällt die Zuzahlung in der Regel für jede Fahrt einer Serie an. Von der früher verbreiteten Regelung, dass bei Serienfahrten lediglich für die erste und letzte Fahrt der Behandlungsserie Eigenanteil zu leisten ist, haben mittlerweile fast alle Krankenkassen Abstand genommen. Persönliche Belastungsgrenze Wenn Sie die persönliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttojahreseinkommens eines Haushalts, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, können Sie sich befreien lassen. Legen Sie unserem Fahrer einfach einmalig Ihren Befreiungsausweis vor, und auch im Taxi ist kein Eigenanteil mehr fällig. Wie läuft die Abrechnung mit der Krankenkasse? Bei gesetzlich versicherten Patienten rechnen wir direkt mit Ihrer Krankenversicherung ab. Sie zahlen nur die Zuzahlung an den Fahrer. Ich bin Privatpatient, wie läuft das mit der Bezahlung? Bei privat Versicherten ist dies leider nicht möglich, sodass wir jede Fahrt einzeln kassieren müssen. Gegebenenfalls bieten wir Ihnen jedoch die Möglichkeit, ein Rechnungskonto zu erstellen, und am Ende der Behandlung (bei längerer Behandlungsdauer monatlich) Ihre Fahrten zu bezahlen. Darf mein:e Partner:in mich begleiten? Selbstverständlich können Sie sich von Ihren Angehörigen, Nachbarn oder Freunden begleiten lassen. Dies kostet Sie nichts extra und Sie können bis zu drei Personen mitnehmen. Kann ich ein Taxi zur Chemo auch rückwirkend beantragen? Üblicherweise nur in Ausnahmefällen (z.B. Notfall). Viele Krankenkassen sind aber kulant und genehmigen auch Rückwirkend Ihre Fahrten zur Chemotherapie. Grundsätzlich muss die Verordnung jedoch vor der Fahrt ausgestellt und genehmigt werden. Darf ich nach der Chemo selbst fahren? Es wird empfohlen, nicht selbst zu fahren, da Nebenwirkungen wie Übelkeit oder Schwindel auftreten können. Nicht umsonst bezahlt Ihre Krankenkasse diese Fahrten, von der angespannten Parkplatzsituation ganz abgesehen.
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Spezialkliniken Für Fahrten zu onkologischen Spezialkliniken, bspw. in Kiel oder Hamburg, sind wir durch unsere langjährige Erfahrung das Taxi der Wahl.
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